Beglaubigung, Überbeglaubigung oder Apostille

Wollen Sie Dokumente oder Übersetzungen beglaubigen lassen, die für das Ausland bestimmt sind? 

Wird eine beglaubigte Übersetzung für das Ausland benötigt, wird in vielen Fällen eine zusätzliche Beglaubigung, Überbeglaubigung oder Apostille notwendig. Diese Art Beglaubigung wird von Behörden, Ämtern oder Gerichten im Ausland für die Anerkennung der Übersetzung verlangt.

Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung, die NUR in den Ländern gültig ist, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind. Apostille garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere oder zusätzliche Beglaubigung durch diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird.

Wenn eine zusätzliche Überbeglaubigung oder eine Apostille notwendig ist, lassen wir für Sie die Übersetzung bei der Staatskanzlei beglaubigen oder mit einer Apostille für das Ausland versehen. So werden die beglaubigten Übersetzungen auch im Ausland bei Behörden, Ämtern und Gerichten usw. rechtlich anerkannt.